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Alle AntwortenEs haben 12 User diese Frage richtig beantwortet. D.h. pro Antwort gabs 83 Punkte. (von 1000 insgesamt)von Leilah richtig | Am 29. September 1938 unterzeichneten die Premierminister von Großbritannien (Arthur Neville Chamberlain) und Frankreich (Edouard Daladier) unter Vermittlung Mussolinis in München das Münchner Abkommen mit Hitler, in dem sie der Abtretung jener Gebiete der Tschechoslowakei, die vorwiegend von Sudetendeutschen bewohnt waren, an das Deutsche Reich zustimmten. |
von ManiaC falsch | boah ads wusst ich mal.
eine besprechung der bestzungs staaten nach oder im 2. weltkrieg, wie sie das land aufteilen ?! -> deutschland |
von Traumhexchen richtig | Viermächteabkommen zur Lösung der deutsch-tschechoslowakischen Frage. Auf B. Mussolinis Initiative hin fand am 29. 9. 1938 in München eine Konferenz statt, an der der britische Premierminister A. N. Chamberlain, der französische Ministerpräsident É. Daladier sowie Hitler und Mussolini teilnahmen; in der Nacht vom 29./30. 9. kam es zum Abschluss des Münchner Abkommens.
Siehe Auch:
http://www.wissen.de/xt/default.do?MENUNAME=Suche&SEARCHTYPE=topic&query=M%FCnchner+Abkommen |
von Spacevogel richtig | da wurde die abtretung des sudetengebiets (heutiges tschechien) an das deutsche reich beschlossen |
von Kitty richtig | In München getroffene Vereinbarung zwischen Hitler und Mussolini sowie dem französischen Ministerpräsident Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain, über die Abtretung des Sudetenlandes durch die Tschechoslowakei an das Deutsche Reich. |
von lollipop richtig | Im Münchner Abkommen wurde die Abtretung
des Sudetengebiets an das Deutsche Reich festgelegt. [korrigiert] |
von scion richtig | Abkommen von 1938 zwischen dem deutschen Reich, England, Frankreich und Italien. Inhalt: Angliederung der deutsch besiedelten Gebiete Böhmen und Mähren/Schlesien an das dt. Reich. |
von 80sKid richtig | Im Münchner Abkommen wurde 1938 die Abtretung
des Sudetengebiets an das Deutsche Reich festgelegt |
von Joker richtig | Im Münchner Abkommen wurde die
Abtretung des Sudetengebiets an das Deutsche Reich festgelegt |
von Adanor richtig | Die Trennung der sudetendeutschen von der Tschechei mit kurz danach durchgeführter Besetzung durch das Deutsche Reich. Fand statt am 29.09.1938 und es nahmen Hitler, Chamberlain, Daladier und als Initiator Mussolini. Allerdings hatte das Abkommmen keinen langen Bestand da Hitler ein Jahr später in Prag einmaschiert ist. Daraufhin wurde es für ungültig erklärt. |
von Turnbeutelvergesser richtig | Das Münchner Abkommen leitete das Ende der ersten tschechoslowakische Republik ein.
Mit Zustimmung der Westmächte verleibte sich Hitler das Sudetenland ein. |
von liana richtig | Im Münchner Abkommen wurde die Abtretung des Sudetengebiets an das Deutsche Reich festgelegt. Die deutsche Besetzung sollte vom 1. bis zum 10. Oktober stattfinden, die Grenzen waren noch nicht genau festgelegt. Im Gegenzug garantierten England und Frankreich den Bestand des tschechoslowakischen Reststaats. Die Tschechoslowakei, die nur als Gegenstand, nicht aber als Subjekt des Völkerrechts behandelt wurde, mußte sich dem Abkommen fügen. |
von P richtig | Initiiert durch Mussolini und das deutsche Auswärtige Amt treffen sich am 29. und 30. September 1938 die vier europäischen Westmächte Großbritannien, Frankreich, Italien und Deutschland auf der Münchener Konferenz. Im Münchner Abkommen einigen sich die Großmächte auf die Abtretung derjenigen tschecho-slowakischen Grenzgebiete, die vorwiegend von einer deutschen Nationalminderheit bewohnt werden. Der tschecho-slowakische Staat, auf der Konferenz nicht vertreten, nimmt den Beschluss der Konferenz an und tritt die Gebiete ab: an Deutschland das Sudetenland (1.-10. Oktober), an Polen Teschen (2. Oktober), an Ungarn den südlichen Streifen der Slowakei (4.-11. Oktober). Insgesamt musste die tschecho-slowakische Republik 28 643 km2 von ihrem Staatsgebiet abtreten, das von 2,8 Mill. Deutschen und über 0,8 Mill. Tschechen bewohnt war. Dem Land gingen damit wichtige Industrieregionen und Straßen verloren. Einhergehend mit den Festlegungen hatte die Tschecho-slowakische Republik der Slowakei und der Karpato-Ukraine Autonomie zu gewähren. Die Kriegsgefahr schien damit gebannt, wenn auch nur für ein Jahr. Und Hitler hatte sein Einflussgebiet in Richtung Südosteuropa weiter ausbauen können. |
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