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Es haben 16 User diese Frage richtig beantwortet. D.h. pro Antwort gabs 62 Punkte. (von 1000 insgesamt)

von loki        richtig

wenn eine firma von einer anderen firma aufgekauft wird bzw übernommen wird, nennt man das eine "feindliche Übernahme"

von Misteryman        richtig

eine anektierung einer firma mit der absicht sie danach aufzulösen und nur ihr kapital zu besitzen, glaub ich

von ManiaC        falsch

na wenn mein freund mr. bush kommt und mit waffengewallt einen anderen staat übernimmt, siehe irak

von DerÜberlebende        richtig

Wenn ein Unternehmen von einem anderen den Grossteil derer Aktien ohne Zustimmung erwirbt...

von 80sKid        richtig

Von einer feindlichen Übernahme spricht man, wenn sich ein Unternehmen die Kontrolle über ein anderes gegen dessen Willen verschafft. Bei einer Aktiengesellschaft geschieht dies über den Erwerb der Aktienmehrheit. Dabei wendet sich das Unternehmen, das die Übernahme plant, üblicherweise direkt an die Aktionäre des anderen Unternehmens.

von Leilah        richtig

Von einer feindlichen Übernahme spricht man, wenn sich ein Unternehmen die Kontrolle über ein anderes gegen dessen Willen verschafft.

von scion        richtig

Begriff aus der Wirtschaft:
Ein Unternehmen A kauft von einem anderen angegriffenen Unternehmen B (auch gegen dessen ausdrückliche Zustimmung) die Aktienmehrheit und gewinnt dadurch die Oberhand über Unternehmen B. Somit hat das Unternehmen A die Kapitalmehrheit über das angegriffene Unternehmen B.

von KamuiShiro        richtig

Wenn eine Firma eine andere übernimmt.

von Irrl        richtig

Bereich Wirtschaft: Ein Unternehmen kauft die Aktien eines anderen Unternehmens und kauf es damit ohne Zustimmung der Geschäftsführung des anderen Unternehmens.

von lollipop        richtig

Von einer feindlichen Übernahme spricht man, wenn sich ein Unternehmen die Kontrolle über ein anderes gegen dessen Willen verschafft. Bei einer Aktiengesellschaft geschieht dies über den Erwerb der Aktienmehrheit. Dabei wendet sich das Unternehmen, das die Übernahme plant, üblicherweise direkt an die Aktionäre des anderen Unternehmens.

von Adanor        richtig

Übernahme eines anderen unternehmens mittels Aktienkauf, Vodafone hat das z.B. mit Mannesman (D2-Netz) gemacht.

von GrafCaprioli        richtig

Von einer feindlichen Übernahme spricht man, wenn sich ein Unternehmen die Kontrolle über ein anderes gegen dessen Willen verschafft. Bei einer Aktiengesellschaft geschieht dies über den Erwerb der Aktienmehrheit. Dabei wendet sich das Unternehmen, das die Übernahme plant, üblicherweise direkt an die Aktionäre des anderen Unternehmens, wie das jetzt auch die Führung der Pariser Pharma-Gruppe Sanofi bei der angestrebten Übernahme des deutsch-französischen Konkurrenten Aventis anstrebt.

Als Abwehrstrategie gegen eine feindliche Übernahme können vom Management verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um das betroffene Unternehmen für den Interessenten weniger attraktiv zu machen. Das geht etwa über die Einführung von Stimmrechtsbeschränkungen, den Aktientausch mit einem befreundeten Unternehmen oder die Verwässerung des Eigenkapitals durch die Ausgabe von Aktien an die Belegschaft. Auch die Hilfe eines so genannten weißen Ritters, der mit einem eigenen Angebot die feindliche Übernahme verhindern könnte, ist möglich.

von Teddy        richtig

Wenn ein Unternehmen von einem Konkurenzunternehmen übernommen wird

von Stormlord        richtig

Wenn sich ein Unternehmen die Kontrolle über ein anderes gegen dessen Willen verschafft

von liana        richtig

Von einer feindlichen Übernahme spricht man, wenn sich ein Unternehmen die Kontrolle über ein anderes gegen dessen Willen verschafft. Bei einer Aktiengesellschaft geschieht dies über den Erwerb der Aktienmehrheit. Dabei wendet sich das Unternehmen, das die Übernahme plant, üblicherweise direkt an die Aktionäre des anderen Unternehmens.

von Traumhexchen        richtig

Übernahme eines Unternehmens mittels Aktienkauf

von polo        richtig

Von einer feindlichen Übernahme spricht man, wenn sich z.B. ein Unternehmen die Kontrolle über ein anderes gegen dessen Willen verschafft.