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Alle AntwortenEs haben 8 User diese Frage richtig beantwortet. D.h. pro Antwort gabs 125 Punkte. (von 1000 insgesamt)von Traumhexchen richtig | Vom Lehnsherrn an den Lehnsmann gegen Dienst und Treue verliehenes Land und/oder Amt.
Der Lehnsherr überträgt dem Lehnsmann (auch Vasall genannt) die Nutzungsrechte, nicht aber die Eigentumsrechte an dem Gut. Der Lehnsmann verpflichtet sich dafür zum Kriegsdienst für seinem Lehnsherrn. Unterschieden wurde zwischen "Schenkung des Lehens" und dem "Erblehen". Die Schenkung sicherte dem Vasallen die Rechte nur auf Lebenszeit. Das erblichen Lehen hingegen garantierte auch den Nachkommen des ersten Erblehensträgers die Nutzungsrechte am Lehen. Der Vasall übt auf dem Lehen stellvertretend die volle Herrschaft in allen Angelegenheiten aus. |
von Sisyphos richtig | jemand, der vom lehnsherrn (reicher sack) land bekommen hat, also der lehnsmann hat das land bestellt, mußte aber eine bestimmte menge an den lehnsherrn abgeben
is ne *weiterentwicklung* von leibeigenden , würde icke sagen |
von Turnbeutelvergesser richtig | Das ist jemand, der vom Lehnsherrn ein Gut zu Lehen bekommen hat.
Der Lehnsherr überträgt dem Lehnsmann (auch Vasall genannt) die Nutzungsrechte, nicht aber die Eigentumsrechte an dem Gut. Der Lehnsmann verpflichtet sich dafür zum Kriegsdienst für seinem Lehnsherrn. Unterschieden wurde zwischen "Schenkung des Lehens" und dem "Erblehen". Die Schenkung sicherte dem Vasallen die Rechte nur auf Lebenszeit. Das erblichen Lehen hingegen garantierte auch den Nachkommen des ersten Erblehensträgers die Nutzungsrechte am Lehen. Der Vasall übt auf dem Lehen stellvertretend die volle Herrschaft in allen Angelegenheiten aus. |
von liana richtig | Unter Lehen verstand man Ämter, Güter oder Rechte, die der Lehnsherr seinem Lehnsmann für eine bestimmte Zeit zur Nutzung überließ. Der Lehnsmann oder Vasall schuldete seinem Herrn dafür Heeresdienst, Treue und Gehorsam. Der Lehnsherr verpflichtete sich zum Schutz seines Vasallen. Die Lehen wurden mit der Zeit erblich und blieben in einer Familie, so dass der Lehnsherr sein Gut nicht mehr an andere verleihen konnte. |
von scion richtig | Das Lehen bezeichnet das erbliche Nutzungsrecht an einer Sache, die vom Eigentümer verliehen wird.
Der Eigentümer ist der Lehnsherr und der Berechtigte der Lehnsmann (oder Vasall). |
von Adanor richtig | jemand der vom Lehnsherrn ein Gut zu Lehen bekommen hat, meistens ein Bauer, dem das Land eben nicht selber gehört. |
von 80sKid richtig | Ein Lehnsmann hat sich im Mittelalter von seinem Lehnsherrn Land geliehen und war ihm als Gegenleistung zu Dienst und Treue verpflichtet. |
von lollipop richtig | Das Lehnswesen entstand dadurch, daß der König, weil er nicht genug Geld hatte, als Belohnung für geleistete Kriegsdienste Land aus erobertem Besitz an seine Gefolgsleute verlieh. So wurde aus dem Gefolgsmann ein Lehnsmann. Die großen Lehnsleute umgaben sich ihrerseits mit Gefolgsleuten und verliehen Teile ihres umfangreichen Lehnsbesitzes an diese weiter, die dadurch ihre Lehnsmannen wurden. Für diese Unterlehnsleute waren sie die Lehnsherren. Auch diese Lehnsmannen hatten oftmals wieder ihre eigenen Lehnsleute. |
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