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Alle AntwortenEs haben 10 User diese Frage richtig beantwortet. D.h. pro Antwort gabs 100 Punkte. (von 1000 insgesamt)von Siebenschl richtig | Wenn man vor Gericht die Unwahrheit schwört. |
von KuschelTiger richtig | eine unter eid gemachte wissentliche falschaussage.(gibt böse haue !!) |
von Adanor richtig | Vorsätzlich falsches Schwören vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle |
von Teddy richtig | Wenn man bei Gericht unter Eid steht und dann eine Falschaussage macht |
von liana richtig | ein absichtlich falscher Eid |
von chris3 richtig | die strafbare Handlung eines Falscheids vor Gericht (vereinzelt auch einer anderen Institution) sowie der Bruch eines Gelöbnisses, mit dem ein besonderes Verhalten versprochen wird (promissorischer Eid), insb. von zu besonderer Treue verpflichteten und dazu vereidigten Personen; da beim falschen Schwören durch die Anrufung Gottes die göttliche Ordnung verletzt wird, handelt es sich sowohl um ein geistliches wie weltliches Delikt mit der Zuständigkeit beider Gerichtszweige; bei Straftaten vereidigter Personen stellt der Verstoß gegen die beschworenen Pflichten eine zusätzliche Straftat dar.
bedeutungsverwandt: Meinhaftigkeit, Meinschwur, Meinswart, Meinswaru. |
von Leilah richtig | Wenn man vor Gericht eine Falsch-aussage macht, dann wird das Meineid genannt. |
von richtig | einen eid den man vor gericht auf die bibel schwört. wenn man diesen eid bricht, kann man entdweder mit sehr hohen strafen rechnen oder mit einer hohen freiheitstrafe |
von 80sKid richtig | Ein Schwur vor Gericht in dem man schwört nichts mehr zu besitzen oder sonstige Wertgegenstände zu haben. |
von Schamanin richtig | Meineid
vorsätzlich falsches Schwören vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle; strafbar (§§ 154, 155 StGB) regelmäßig mit Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr.
In der Schweiz strafbar nach Art. 306 und 307 StGB (u. U. mit Zuchthaus).
Österreich: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren (§ 288 Abs. 2 StGB). |
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